Reklamationsordnung
Diese Reklamationsordnung (nachfolgend „Reklamationsordnung“) regelt die Art und Weise und die Bedingungen der Beanstandung von Mängeln der Ware, die vom Verbraucher mittels Online-Handel von unserer Gesellschaft gekauft wurde:
JM KORAL, s.r.o., mit dem Sitz in Bratříkov 69, 468 21 Pěnčín
Id. Nr.:25423053
St. Nr.:CZ25423053
eingetragen im Handelsregister geführt vom Bezirksgericht in Ústí nad Labem, Abschnitt C Einlage 17374
Zustelladresse: JM Koral s.r.o., Bratříkov 128, 468 21 Bratříkov
Telefonnummer: +420 603 990 010
Kontakt E-Mail: jmkoral@seznam.cz
1. Für welche Mängel an der Ware sind wir verantwortlich?
1.1. Als Verkäufer sind wir dafür verantwortlich, dass Ihnen die von Ihnen bestellte Ware geliefert wurde, und dass die Ware bei der Übernahme keine Mängel hat. Das heißt, dass die Ware bei der Übernahme vor allem:
- die Eigenschaften hat, die zwischen uns vereinbart wurden, die von uns beschrieben sind, oder die Sie im Hinblick auf die Art der Ware aufgrund der Werbung erwartet konnten;
- in entsprechender Menge, entsprechendem Maß oder Gewicht ist;
- den Anforderungen der Rechtsvorschriften entspricht;
- zu dem von uns angegebenen Zweck passt oder zu dem Zweck, zu dem die gekaufte Ware gewöhnlich genutzt wird;
- der mit uns vereinbarten Qualität entspricht, ggf. der Qualität, die für die gegebene Art der Ware von gültigen und wirksamen Rechtsvorschriften bestimmt wird; und
- keine Rechtsfehler hat, d.h. keine dritte Person hat Eigentumsrecht zu der Ware und die Ware ist mit allen nötigen Dokumenten und Unterlagen für ordnungsgemäßen Gebrauch ausgestattet.
Wir sind weiter dafür verantwortlich, dass diese Mängel in der Garantiefrist nicht vorkommen. Über den Rahmen der gesetzlichen Garantiefrist für die Verbraucher gewähren wir keine Garantie für die Qualität.
1.2. Für einen Mangel an der Ware kann nicht die Unterschiedlichkeit der Farbtöne in Wirklichkeit und auf elektronischen bildgebenden Geräten gehalten werden. Falls die Ware Ihrer Vorstellung nicht entspricht, sind Sie berechtigt, vom Vertrag binnen 14 Tagen nach Übernahme der Ware im Einklang mit Artikel 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zurückzutreten.
1.3. Zeigt sich der Mangel binnen sechs Monaten nach Übernahme der Ware, nimmt man an, dass die Ware schon vor der Übernahme mangelhaft war.
2. Wie ist die Garantiefrist?
2.1. Bei ungebrauchten Konsumgütern macht die Garantiefrist vierundzwanzig Monate ab Warenübernahme, sofern auf der Webschnittstelle, in den zur Ware beigelegten Dokumenten oder in der Werbung, keine längere Garantiefrist bestimmt wird.
2.2. Falls Ihnen die Ware ausgetauscht oder auf neue Ware, ggf. ausgetauschte Bestandteile repariert wird, läuft keine neue Garantiezeit. Die Garantiezeit wird in diesem Fall jedoch um die Zeitdauer verlängert, für die Sie die Ware wegen dem Mangel an der Ware nicht benutzen konnten, d.h. vor allem die Zeit, für die die Ware repariert wird.
3. Welche Rechte aus mangelhafter Erfüllung haben Sie?
3.1. Ihre Rechte aus mangelhafter Erfüllung richten sich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch, vor allem nach § 2099 bis 2117 und auch nach § 2165 bis 2174.
3.2. Im Einklang mit den oben angeführten Bestimmungen stehen Ihnen auch folgende Rechte zu:
a) Ergänzung der fehlenden Ware
Wenn wir Ihnen die Ware in einer kleineren Menge als vereinbart oder unvollständige Ware liefern, haben Sie das Recht auf Ergänzung der fehlenden Ware
b) Nachlass vom Kaufpreis
Wenn bei der Warenübergabe ein Mangel an der Ware vorhanden war oder ein Mangel in der Garantiezeit aufgetreten ist, können Sie immer einen Nachlass vom Kaufpreis verlangen.
c) Austausch der Ware oder eines mangelhaften Bestandteils der Ware
Austausch der Ware oder eines mangelhaften Bestandteils der Ware können Sie immer verlangen, soweit es dem Charakter des Mangels angemessen ist (d.h. vor allem falls eine unmittelbare Reparatur nicht möglich ist) und wenn es sich nicht nur um eine unwesentliche Verletzung des Vertrags handelt.
Das Recht auf Austausch der Ware steht Ihnen nicht zu, falls nur ein Teil (Bestandteil) der Ware mangelhaft ist. Wenn wir im Verlauf des Reklamationsverfahrens zu dem Schluss kommen, dass nur ein Bestandteil der Ware mangelhaft ist, wird Ihnen nur dieser Bestandteil ausgetauscht.
Sie können keinen Austausch der Ware bei gebrauchter oder zu einem niedrigeren Preis verkauften Ware verlangen. Statt dessen können Sie einen Nachlass vom Kaufpreis verlangen
d) Reparatur der Sache
Wenn die Ware repariert werden kann, steht Ihnen das Recht auf eine kostenlose Beseitigung des Mangels zu. Wenn sich während des Reklamationsverfahrens zeigt, dass wir nicht in der Lage sind die Ware zu reparieren, werden wir Sie darüber unverzüglich informieren und Sie können eine andere hier erwähnte Weise der Erledigung der Reklamation wählen.
e) Rückerstattung des Geldes (Rücktritt vom Vertrag)
Sie können eine Rückerstattung des Geldes nur unter der Voraussetzung verlangen, dass:
- die Lieferung der mangelhaften oder unvollständigen Sache unsererseits eine schwere Vertragsverletzung begründet; oder
- wir nicht in der Lage sind, den Mangel zu beseitigen, wegen dem Sie die Ware nicht ordnungsgemäß benutzen können, oder dass wir nicht in der Lage sind die Ware mit diesem Mangel auszutauschen (z.B. die Ware wird nicht mehr erzeugt); oder
- Sie die Ware wegen wiederholtem Auftreten des Mangels nach Reparatur nicht ordnungsgemäß benutzen können (Auftreten desselben Fehlers nach seinen mindestens zwei vorherigen Reparaturen); oder
- an der Ware mehrere Mängel auftreten (gleichzeitig treten wenigstens drei behebbare Mängel auf, von denen jeder den ordnungsgemäßen Gebrauch der Ware verhindert); oder
- wir die Frist für die Erledigung der Reklamation nicht einhalten/keine Abhilfe binnen 30 Tagen ab Geltendmachung der Reklamation schaffen.
3.3. Die Bedingung für den Austausch der Ware oder Rückerstattung des Geldes (Rücktritt vom Vertrag) ist, dass Sie die Sache in dem Zustand zurückgeben, in dem Sie sie erhalten haben. Eine Ausnahme bilden die Fälle, wann:
a) es zur Änderung des Zustands infolge einer Untersuchung zwecks Feststellung des Mangels gekommen ist;
b) Sie die Sache noch vor der Entdeckung des Mangels benutzt haben;
c) Sie die Unmöglichkeit die Sache in ihrem unveränderten Zustand zurückzugeben durch Ihr Verhalten oder Unterlassung nicht verursacht haben; oder
d) Sie die Sache noch vor Entdeckung des Mangels verkauft, verbraucht oder bei gewöhnlicher Nutzung verändert haben; war dies nur teilweise der Fall, geben Sie uns zurück, was noch zurückgegeben werden kann und leisten uns einen Ersatz in der Höhe, in der Sie aus Nutzung der Sache profitiert haben.
4. Wann kann das Recht aus mangelhafter Erfüllung nicht geltend gemacht werden?**
4.1. Rechte aus mangelhafter Erfüllung stehen Ihnen nicht zu, wenn:
- Sie von dem Mangel vor der Übernahme der Sache wussten;
- Sie den Mangel selbst verursacht haben; oder
- die Garantiezeit abgelaufen ist.
4.2. Garantie und Ansprüche aus der Haftung für Mängel beziehen sich weiter nicht auf:
- Abnutzung der Ware durch normalen Gebrauch dieser Ware;
- Mängel der gebrauchten Sache, die dem Grad des Gebrauchs oder der Abnutzung entsprechen, den die Ware in dem Augenblick aufwies, in dem Sie die Ware übernommen haben;
- Sachen, die für einen niedrigeren Preis verkauft werden – nur im Zusammenhang mit dem Mangel, wegen dem der niedrigere Preis vereinbart wurde; oder
- Sachen, wenn es sich aus ihrer Eigenschaft ergibt (vor allem Ware, die aus ihrer Eigenschaft die ganze Zeitdauer der Garantiefrist nicht aushalten kann).
5. Wie soll man bei einer Reklamation vorgehen?
5.1. Bei uns machen Sie Ihre Reklamation ohne unangemessene Verzögerung ab Feststellung des Mangels geltend.
5.2. Reklamationen nehmen wir in jedem von unseren Betrieben an, in dem die Annahme der Reklamation mit Rücksicht auf das Sortiment der verkauften Ware möglich ist, und in unserem Sitz. Für die möglichst schnelle Erledigung der Reklamation empfehlen wir unseren Betrieb zu nutzen.
5.3. Empfohlenes Vorgehen bei Reklamation:
- für eine schnellere Erledigung können Sie uns im Voraus telefonisch, per E-Mail oder schriftlich informieren;
- gleichzeitig ist es zweckmäßig uns darüber zu informieren, welches Recht aus der mangelhaften Erfüllung Sie gewählt haben, d.h. ob Sie im Einklang mit dieser Reklamationsordnung Interesse an Ergänzung dessen, was fehlt, haben, an einem Preisnachlass, Austausch der Ware oder ihres mangelhaften Bestandteiles, Reparatur der Sache, Rückerstattung des Geldes, ggf. eines anderen Rechts im Einklang mit dieser Reklamationsordnung und dem Bürgerlichen Gesetzbuch;
- senden Sie uns die reklamierte Ware zusammen mit Geltendmachung der Reklamation oder nachfolgend (anders als gegen Nachnahme, die von uns nicht übernommen wird) an die Adresse des Sitzes oder Betriebes. Es wird empfohlen, bei der Versendung die Ware in geeignete Verpackung so zu verpacken, dass es zur ihrer Beschädigung oder Vernichtung nicht kommen kann;
- zur Erleichterung des Verfahrens ist es zweckmäßig zu der Ware einen Nachweis über den Kauf der Ware oder einen Steuernachweis beizufügen – eine Rechnung, falls diese ausgestellt wurde oder ein anderes Dokument, das den Kauf der Ware nachweist, zusammen mit der Beschreibung des Mangels und mit einem Vorschlag zur Erledigung der Reklamation.
Nichterfüllung eines der oben angeführten Schritte oder Nichtvorlage eines von den oben genannten Dokumenten hindert eine positive Erledigung der Reklamation nicht.
5.4. Zeitpunkt der Geltendmachung der Reklamation ist der Zeitpunkt, wann uns das Auftreten des Mangels mitgeteilt und das Recht aus der Haftung für die Mängel an der verkauften Sache geltend gemacht wurde.
5.5. Über die zugestellte Reklamation wird sofort entschieden, in schwierigen Fällen binnen drei Arbeitstagen. In diese Frist wird nicht die Zeit mitgerechnet, die der Art der Ware oder Dienstleistung zur fachmännischen Untersuchung des Mangels angemessen ist. Die Reklamation einschließlich eventueller Beseitigung des Mangels wird ohne unnötige Verzögerung erledigt, spätestens binnen 30 Tagen nach Geltendmachung der Reklamation, wenn eine längere Frist nicht vereinbart wird.
5.6. Wenn Sie ein Recht ausgewählt haben, das Ihnen aus objektiven Gründen nicht eingeräumt werden kann (vor allem bei nicht behebbaren Mängeln oder im Falle eines Warenaustausches, der nicht möglich ist), werden wir Sie umgehend kontaktieren. In einem solchen Fall können Sie ein anderes Recht in Übereinstimmung mit dieser Reklamationsordnung wählen.
5.7. Bei der Reklamation stellen wir Ihnen eine schriftliche Bescheinigung darüber, wann Sie das Recht geltend gemacht haben, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art von Erledigung der Reklamation Sie verlangen. Ferner (nach Erledigung der Reklamation) stellen wir Ihnen eine Bescheinigung über den Tag und die Art und Weise der Erledigung der Reklamation, einschließlich der Bescheinigung über Durchführung der Reparatur und deren Zeitdauer, gegebenenfalls eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Reklamation.
5.8. In Übereinstimmung mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch haben Sie das Recht auf Erstattung von zweckentsprechend entstandenen bei der Reklamation geltend gemachten Kosten. Nehmen Sie bitte zur Kenntniss, dass Sie das Recht auf Erstattung von diesen Kosten binnen eines Monates nach Ablauf der Frist geltend machen müssen, in der der Mangel gerügt werden muss.
Diese Reklamationsordnung ist gültig und wirksam ab …........